AGB Veranstaltung
1. Vertragsverhältnis
1.1 Das Vertragsverhältnis für den Besuch der Babcon kommt durch den Besuch der Veranstaltung nur in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt anerkannt.
1.2 Nach dem abgeschlossenen Kauf ist eine Stornierung oder Rückgabe der Eintrittskarte nicht möglich.
1.2.1 Für minderjährige Besucher der Babcon gelten besondere rechtliche Bedingungen, die dem aktuellen deutschen Jugendschutzgesetz Rechnung tragen.
1.2.2 Minderjährige Besucher unter 16 Jahren müssen in Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigen sein oder eine schriftliche, unterschriebene Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigen bei sich tragen, sowie eine Kopie dessen gültigen Ausweisdokumentes
1.3 Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die über ihn gebuchten Leistungen zurück. Die Rückzahlung der Tickets erfolgt in dem Fall innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der zurückgesendeten Tickets beim Veranstalter. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
1.4 Das Anbieten, Verkaufen und Bewerben von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Babcon setzt die schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter voraus. Eine solche kann nur vom Veranstalter im Einzelfall erteilt werden und ist mit weiteren Entgelten verbunden. Ein genereller Anspruch auf Erteilung einer solchen Genehmigung ist ausgeschlossen.
2. Veranstaltung
2.1 Der Veranstalter kann im Bedarfsfall den Veranstaltungsort innerhalb von Deutschland verlegen. Ein Rücktrittsrecht tritt für den Besucher in diesem Fall nicht ein.
2.2 Der Veranstalter behält sich im Bedarfsfall Änderungen im Veranstaltungsablauf (auch kurzfristig) vor. Ein Rücktrittsrecht tritt für den Besucher in diesem Fall nicht ein.
2.3 Der Veranstalter kündigt ausschließlich Gäste an, mit denen die Vertragsverhandlungen bereits abgeschlossen wurden. Der Veranstalter übernimmt für den Auftritt der angekündigten Gaststars keine Garantie. Er sorgt bei Ausfall für angemessenen Ersatz, soweit dass für den Veranstalter zumutbar und möglich ist. Ein Rücktrittsrecht tritt für den Besucher in diesem Fall nicht ein.
2.4 Der Besucher erklärt sich durch seine Teilnahme an der babcon bereit, während der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert zu werden. Der Besucher erklärt sich damit und mit der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.
2.5 Panels und andere Veranstaltungspunkte werden eventuell in englischer Sprache durchgeführt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet dafür eine deutsche Übersetzung anzubieten. Ein Rücktrittsrecht tritt für den Besucher in diesem Fall nicht ein.
3. Sicherheitsmaßnahmen
3.1 Den Anweisungen des Veranstalters, auch in Vertretung von durch ihn autorisierten und erkennbaren Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
3.2 Das Mitbringen von Gegenständen, die anderen Besuchern gefährlich werden können ist strengstens untersagt. Solche in Frage kommenden Gegenstände, welche aber zu einem Kostüm gehören, Requisiten oder ähnliches sind, müssen vorher beim Aufsichtspersonal autorisiert werden. Ein Recht auf Autorisierung besteht nicht. Völlig ausgeschlossen sind scharfe Waffen und Pyrotechnik.
3.3 Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, sind strengstens untersagt.
3.4 Die Hausordnung des Veranstaltungsortes behält ihre Gültigkeit.
3.5 Der Veranstalter, auch in Vertretung von durch ihn autorisierten und erkennbaren Personen ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.
3.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese für sich oder andere eine Gefahr darstellen, den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung stören oder sich ungebührlich benehmen. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt in diesem Fall.
4. Haftung
4.1 Der Veranstalter haftet nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung resultierenden Schaden, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten handelt.
Definition: Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
4.2 Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3 Der Veranstalter übernimmt keine, über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende, Verantwortung gegenüber minderjährigen oder anderen, in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkten Personen.
4.4 Der Veranstalter haftet nicht für kriminelles Verhalten Dritter.
4.5 Die unter 4. Haftung ausgeschlossene und beschränkte Haftung gilt auch für die vom Veranstalter benannten Mitarbeiter und Hilfskräfte.
4.6 Verlorengegangene Tickets werden vom Veranstalter nicht ersetzt.
4.7 Der Veranstalter haftet nicht für verlorene Gegenstände.
5. Audiovisuelle Aufzeichnungen
5.1 Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können.
5.2 Das Anfertigen von audiovisuellen Aufzeichnungen jeglicher Art ist in allen Vortragssälen nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von der Veranstaltung. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt in diesem Fall.
Ausnahmen werden rechtzeitig in geeigneter Form veröffentlicht. Das schließt die Ansage des Veranstalters, auch in Vertretung von durch ihn autorisierten und erkennbaren Personen vor dem jeweiligen Programmpunkt ein.
5.3 Der Veranstalter behält es sich vor, audiovisuellen Aufzeichnungen auch in anderen Bereichen der Veranstaltung zu untersagen. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von der Veranstaltung. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt in diesem Fall. Führt die Nichtbeachtung dieser Anweisung zu Schäden, so haftet der Verursacher dafür.
5.4. Die Herstellung und Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
5.5. Während der Veranstaltung werden seitens der Veranstalter audiovisuelle Aufzeichnungen vorgenommen. Der Besucher erklärt sich damit und mit der eventuellen Aufnahme seiner Person einverstanden.
6. Sonstiges
6.1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
6.2 Zusätzliche Vereinbarungen außerhalb dieser AGB sind nur in Schriftform zulässig.
6.3 Gerichtsstand ist Deutschland.
Stand Oktober 2019